/ allgemeine einkaufsbedingungen
Unsere AEB
Für unsere sämtlichen – auch alle künftigen – Bestellungen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind, sie verpflichten uns ohne ausdrückliche schriftliche Anerkennung auch dann
nicht, wenn sie in der Bestellannahme genannt sind. Das gleiche gilt, wenn wir bestellte Ware ganz oder
teilweise abnehmen oder Zahlungen leisten. Spätestens mit Beginn der Ausführung unserer Bestellung
durch den Auftragnehmer gelten – auch ohne schriftliche Bestätigung – unsere nachstehenden
Bedingungen als anerkannt.
01) Bestellung
Aufträge und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail-Übermittlung). Mündliche
oder telefonische Aufträge bzw. Abmachungen entfallen nur dann rechtliche Wirkung zwischen den
Auftragnehmer und dem Auftraggeber, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ausnahmen bilden
dringende Kleinbestellungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung unverzüglich und unter Angabe der verbindlichen
Lieferzeit schriftlich zu bestätigen. Wir behalten uns vor, Bestellungen, deren Bestätigung uns nicht
innerhalb einer angemessenen Frist- spätestens nach 7 Kalendertagen ab Zugang beim Auftragnehmer
– vorliegt, zurückzuziehen.
Ein Abweichen von unserer Bestellung bedarf in jedem Falle unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Der Auftragnehmer hat zu überprüfen, ob die ihm übermittelten Informationen ausreichend und
vollständig sind und sofern der Auftragnehmer zusätzliche Informationen benötigt, hat er dies dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung dieser Art innerhalb von 5
Werktagen nach dem Erhalt der oben genannten Informationen, gelten diese als geeignete Grundlage
für die vertragskonforme Ausführung und die sich daraus ergebenden Folgen fallen in die Verantwortung
des Auftragnehmers.
02) Lieferung
Liefertermine sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Wird ein genannter Termin nicht eingehalten, sind
wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche, ohne Fristsetzung berechtigt, nach unserer
Wahl vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder uns von
dritter Seite auf Kosten des Auftragnehmers Ersatz zu beschaffen.
Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehende Kosten hat uns der Auftragnehmer zu
ersetzen. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf
Ersatzansprüche. Insbesondere weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir gegenüber unseren
Auftraggebern regelmäßig strikte terminvorgaben erfüllen müssen, die durch Pönalvereinbarungen in
beträchtlicher Höhe abgesichert sind.
Der Auftragnehmer ist keinesfalls berechtigt, vor vollständiger Auftragserfüllung vom Vertrag
zurückzutreten.
Der Auftragnehmer hat die Ware bis zur Lieferung auf seine Kosten gegen Schäden zu versichern.
03) Lieferschein
Jede Lieferung oder Teillieferung muss ein Lieferschein beigefügt sein, aus dem das Projekt, die
Bauvorhaben Nummer und die genaue Bezeichnung der gelieferten Ware ersichtlich ist. Eine Kopie des
Lieferscheins ist vorab per E-Mail uns zu senden.
04) Rechnung
Die Rechnung ist an unserer Firmenanschrift zu senden. Sie muss ebenfalls das Projekt, die Bauvorhaben
Nr, Bestell Nr., sowie die genaue Benennung der gelieferten Ware enthalten. Alle Positionen sind
unbedingt einzeln anzugeben.
05) Verpackung, Fracht
Die Preise verstehen sich frei Haus bzw. frei Verwendungsstelle, einschl. Verpackung.
06) Zahlungsbedingungen
Wir zahlen nach Lieferung und Rechnungseingang nach unserer Wahl entweder innerhalb von 60 Tagen
ohne Abzug oder innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, eigene
Forderungen aus welchem Titel immer mit Forderungen unsererseits aufzurechnen oder aus diesem
Grund Leistungen zurückzuhalten.
Geleistete Zahlungen stellen keine wie auch immer geartete Erklärung oder Anerkenntnis seitens von uns
über Qualität, Quantität, Wert, die Vollständigkeit oder die sonstige Vertragsgemäßheit der gelieferten
Ware / Leistung dar.
07) Eigentumsvorbehalt
Mit Versendung der Ware verzichtet der Auftragnehmer uns gegenüber auf jeden Eigentumsvorbehalt.
08) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht erst dann auf uns über, wenn eine von uns bevollmächtigte Person den Empfang der
Lieferung quittiert hat.
09) Gewährleistung
Wir behalten uns vor, jede Lieferung nach Übergabe auf Richtigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Für
Mängel der Ware oder Leistung, gleichgültig, ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der
Auftragnehmer für die Dauer der Gewährleistungsfrist, die im Auftragsschreiben gesondert festgehalten
wird, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechtsbehelfe, berechtigt sind, nach unserer Wahl
kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass
zu fordern. Erbringt der Auftragnehmer Teillieferungen oder Leistungen aufgrund desselben Auftrags,
beginnt diese Frist mit Übergabe der letzten Lieferung bzw. Abnahme der letzten Leistung.
Der Auftragnehmer hat uns seine Erzeugnisse frei von jedem Sach- und Rechtsmangel zuzustellen.
Der Auftragnehmer verzichtet auf eine Mängelrüge nach §377 UGB.
Beanstandete oder von uns zur Instandsetzung oder gegen Ersatzlieferung zurückgegebene Ware bleibt
bis zur einwandfreien Lieferung unser Eigentum. Die aus einer Rücksendung der beanstandeten Ware
erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Rückgaben, bzw. Rücksendungen an den
Auftragnehmer sind jederzeit möglich.
Wir sind jedoch berechtigt, von uns festgestellte Mängel selbst zu beseitigen und die dabei anfallenden
Kosten dem Auftragnehmer zu berechnen. Für Schäden, die uns durch fehlerhafte Erfüllung der
Bestellung entstehen, haftet der Auftragnehmer voll, inklusive des entgangenen Gewinns.
10) Schadenersatz
Die Aufhebung der Beweislastumkehr gem. § 933a ABGB nach 10 Jahren findet nicht statt.
Der Auftragnehmer haftet uns für sämtliche Schäden, die uns unmittelbar oder mittelbar durch
unsachgemäße bzw. unvollständige oder verspätete Lieferung und / oder Werkausführung entstehen.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Auftragsannahme über den Verwendungszweck der von ihm
gelieferten Ware bzw. Leistung kundig zu machen.
11) Zeichnungen, Muster, Daten
Übermittelte Zeichnungen, Muster, Daten usw. (auch in elektronischer Form) sind für den Auftragnehmer
maßgebend.
Der Auftragnehmer hat sie innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt auf etwaige Unstimmigkeiten und /
oder Fehler zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel innerhalb dieses
Zeitraumes – inkl. Dokumentationen – hinzuweisen. Nachträgliche und / oder verspätete Hinweise
werden nicht anerkannt und der Auftragnehmer trägt die sich daraus ergebenden Folgen.
Jegliche Unterlagen, die wir dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen, wie Muster, Modelle,
Zeichnungen und dergleichen, sind streng vertraulich zu behandeln und uns ohne Aufforderung kostenlos
zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung oder Bestellung nicht mehr benötigt werden. Sie dürfen
weder Dritten zugänglich gemacht werden noch vom Auftragnehmer zu auftragsfremden Zwecken
verwendet werden. Die Herstellung von Kopien bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Erzeugnisse, die
nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen oder dergleichen oder nach unseren
Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder eigen für die Erledigung unseres Auftrags vom
Auftragnehmer erstellten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst
verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Der Auftragnehmer hat aller diese
Verpflichtungen auf seine Dienstnehmer und Subauftragnehmer zu überbinden.
12) Zulieferungen
Das zur Verfügung gestellte Material dient ausschießlich zur Verwendung für unsere Bestellung und
bleibt unser Eigentum. Das zur Verfügung gestellte Material ist getrennt von ähnlichen Materialien zu
lagern und für jedermann klar ersichtlich als unser Eigentum zu kennzeichnen. Eine Verfügungsmacht
über dieses Material oder die daraus hergestellten Teile wir nicht übertragen. Es liegt in der
Verantwortung des Auftragnehmers zu überprüfen, ob dieses Material für die Ausführung der Leistung
geeignet ist. Soweit das Material nicht für unsere Bestellung benötigt wird, ist dasselbe wieder an uns
zurückzusenden, und zwar frei Haus. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigung oder Verlust der
überlassenen Materialien, auch wenn er den Verlust bzw. die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
13) Rücktritt vom Vertrag
In Fällen höherer Gewalt oder wenn der Kundenvertrag gleich aus welchem Grund aufgelöst wird,
können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Ausführung zu einer späteren Frist
verlangen, ohne dass dem Auftragnehmer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns entstehen.
14) Einhaltung von Vorschriften
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für ihn anwendbaren Vorschriften des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Fremdengesetztes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der
Kollektivverträge, des Arbeits- und Sozialrechtes und insbesondere des Arbeitnehmerschutzes
genauestens einzuhalten. Sollten uns durch die Missachtung solcher Vorschriften Nachteile, welcher Art
auch immer entstehen, so hält uns der Auftragnehmer diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
15) Gerichtsstand, Rechtswahl
Vereinbart wird die Anwendbarkeit österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss von
Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in A-4600 Wels vereinbart.
16) Sonstiges
Die Einbausituation (Neigung, Gebäudehöhe sowie Ort des betreffenden Objekts) ist dem Auftragnehmer
bekannt. Daraus folgern wir, dass vom Auftragnehmer das zu liefernde Gewerk richtig bemessen wird.
Ferner setzen wir voraus, dass vom Auftragnehmer die Statik geprüft wird. Wir setzten daher voraus,
dass die Lieferung in Kenntnis der Einbausituation vorgenommen und diese vom Auftragnehmer geprüft
wird. Nachträgliche Hinweise auf Konstruktionsmängel werden nicht anerkannt.
Bei Glasbestellungen gelten folgende Besonderheiten:
Für Isolierglas- und Drahtglas-Kombinationen wird vom Auftragnehmer die gleiche Gewährleistung wie
für normales 2-Scheiben-Isolierglas übernommen. Bei Mehrscheiben-Isolierglas wird für sämtliche von
uns bestellten Scheibenzwischenräume die Gewährleistung vom Auftragnehmer übernommen.
Alles an uns gelieferte Glas unterliegt der Gewährleistung wie für Einfach-Isolierglas; evtl. Bedenken sind
hier vor Auftragsannahme schriftlich mitzuteilen.
17) Datenschutz
Der Auftraggeber verarbeitet personenbezogene Daten zu geschäftlichen Zwecken und legt besonderen
Wert auf die Einhaltung der DSGVO und sämtlicher gültiger Datenschutzgesetze. Dies wir auch vom
Auftragnehmer erwartet
Stand 11/2025