RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) sind in Objekten eingesetzt als Sicherheitseinrichtung für vorbeugenden Brandschutz, mit folgenden Schutzzielen:
Die RWA schafft die Voraussetzung zur raschen Bekämpfung eines Brandes:
Die Anlage regelmäßig zu inspizieren und zu warten obliegt der Verantwortung des Betreibers. Gemäß den technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz, wird dies min. einmal jährlich vorgeschrieben. Das ist nicht nur eine Vorschreibung der Behörde, sondern soll Ihnen helfen:
Die Investition bei der Errichtung einer RWA hat nur dann einen Sinn, wenn diese im Brandfall auch wirklich funktioniert.
Zur Erfüllung dieser Forderungen bieten wir Ihnen ein Leistungspaket in einem Instandhaltungsangebot gemäß den technischen Richtlinien der TRVB 125 S, Punkt 17.2 an. Damit kommen wir unserer Hinweispflicht nach.
Eine Vertragsbasis stellt sicher, dass mit geringem Aufwand ein optimaler Effekt durch einen erfahrenen Servicedienst erreicht wird. Wir freuen uns, wenn wir diese Arbeiten für Sie auf Werkvertragsbasis durchführen können